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Statusblick – See progress. Build trust.
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Für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Statusblick, ein Angebot von KI4you, Inhaber Dirk Gadow.

Hinweis: Statusblick ist derzeit noch nicht buchbar. Diese Bedingungen sind ein Entwurf für den Produktstart. Maßgeblich ist ausschließlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.

1. Geltungsbereich und Geschäftskunden

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Statusblick“ sowie für gesondert beauftragte Einrichtungs-, Integrations-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen.
  2. Anbieter ist KI4you, Inhaber Dirk Gadow, Barnimstraße 30, 15569 Woltersdorf, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in dieser Eigenschaft zu handeln. Der Anbieter darf einen geeigneten Nachweis verlangen.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

  1. Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und kein rechtlich bindendes Angebot.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder – sobald verfügbar – durch einen entsprechend gekennzeichneten elektronischen Buchungsvorgang zustande.
  3. Es gelten in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung oder Angebot, Leistungsbeschreibung und Paket, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB. Bei Fragen des Schutzes personenbezogener Daten geht die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung allen anderen Vertragsbestandteilen vor.

3. Gegenstand der Leistung

  1. Statusblick stellt Statusinformationen zu Aufträgen, Reparaturen, Projekten und sonstigen Prozessen über individuell konfigurierbare Workflows („Lanes“) bereit.
  2. Je nach gebuchtem Umfang gehören hierzu Statuslinks, Status-Mapping, API- oder Webhook-Anbindungen, frei gestaltbare Statusschritte und Symbole, Freitexte, E-Mail- oder Push-Benachrichtigungen sowie Apps oder Browseransichten.
  3. Statusblick ersetzt kein ERP-, Warenwirtschafts-, DMS-, Ticket- oder anderes Fachsystem. Fachliche Prüfungen, Entscheidungen und die Richtigkeit der Ausgangsdaten bleiben beim Kunden.
  4. Funktionsumfang, Mengenbegrenzungen und Service-Level ergeben sich aus Paket oder Angebot. Funktionen Dritter, insbesondere Push-Dienste und App-Stores, stehen unter dem Vorbehalt ihrer technischen Verfügbarkeit und Bedingungen.

4. Einrichtung und Projektleistungen

  1. Prozessaufnahme, individuelle Einrichtung, Datenmigration, Status-Mapping, Schnittstellenprogrammierung, Schulung und Beratung sind nur bei ausdrücklicher Beauftragung geschuldet.
  2. Beide Parteien wirken bei Terminplanung, Tests, Entscheidungen und Abnahmen angemessen zusammen. Verspätete Mitwirkung des Kunden verlängert Termine entsprechend.
  3. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, prüft der Kunde das Ergebnis binnen zehn Werktagen und teilt konkrete wesentliche Mängel mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Die produktive Nutzung gilt nach vorherigem Hinweis als Abnahme, soweit sie nicht ausschließlich Testzwecken dient.
  4. Für gesonderte Werkleistungen gilt eine Mängelverjährung von zwölf Monaten ab Abnahme. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Garantien, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingendes Recht.

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Schnittstellenbeschreibungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und hält seine führenden Systeme funktionsfähig.
  2. Er ist für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zulässigkeit der übermittelten Inhalte und Daten verantwortlich und übermittelt nur Daten, zu deren Verarbeitung, Anzeige und Benachrichtigung er berechtigt ist.
  3. Zugangsdaten, API-Schlüssel und administrative Berechtigungen sind zu schützen; Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitzuteilen.
  4. Rechtswidrige Inhalte, Angriffe, übermäßige automatisierte Zugriffe und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt.

6. Statuslinks und Benachrichtigungen

  1. Statuslinks können ohne Benutzerkonto aufgerufen werden. Der Kunde wählt berechtigte Empfänger und behandelt Links entsprechend der Schutzbedürftigkeit. Hochsensible Inhalte, vertrauliche Unterlagen und Entscheidungsdetails gehören nicht auf eine frei per Link erreichbare Statusansicht.
  2. E-Mail- und – sofern gebucht und technisch eingerichtet – Push-Benachrichtigungen können bei festgelegten Statusschritten oder individuell ausgelöst werden.
  3. Für E-Mail-Abonnements kann ein Bestätigungsverfahren eingesetzt werden. Der Kunde gewährleistet, dass Empfänger rechtmäßig kontaktiert werden und erforderliche Einwilligungen oder andere Rechtsgrundlagen vorliegen.
  4. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Übergabe an den Versanddienst, nicht der Zugang im Endgerät oder Postfach, soweit Ursachen außerhalb des Einflussbereichs liegen.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Sperrung

  1. Der Anbieter stellt Statusblick so bereit, dass die vertragsgemäße Nutzung möglich ist. Eine zahlenmäßig bestimmte Mindestverfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich im Paket, Angebot oder SLA vereinbart ist.
  2. Bei vereinbarten Verfügbarkeiten bleiben angekündigte Wartung, höhere Gewalt, Störungen von Netzen oder Diensten Dritter und vom Kunden verursachte Ausfälle außer Betracht. Planbare Wartungen werden möglichst rechtzeitig angekündigt und nutzungsschonend durchgeführt.
  3. Der Anbieter darf Zugänge oder Funktionen vorübergehend und verhältnismäßig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Sicherheitsgefährdung oder erhebliche Beeinträchtigungen anderer Nutzer bestehen. Der Kunde wird vorab informiert, soweit Dringlichkeit oder Recht nicht entgegenstehen.

8. Änderungen der Leistung

  1. Der Anbieter darf Statusblick weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Hauptzweck erhalten bleibt und die Änderung zumutbar ist.
  2. Wesentliche nachteilige Änderungen werden sechs Wochen vorher angekündigt. Ist die Änderung unzumutbar und wird keine gleichwertige Alternative angeboten, kann der Kunde zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
  3. Zwingendes Recht, akute Sicherheitsrisiken oder Plattformvorgaben können kurzfristigere Änderungen erfordern; hierüber wird unverzüglich informiert.

9. Vergütung, Zahlung und Preisänderungen

  1. Es gelten vereinbarte Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden im vereinbarten Zeitraum im Voraus, Zusatzleistungen nach Angebot, Festpreis oder Aufwand berechnet. Rechnungen sind binnen 14 Tagen fällig.
  2. Nach Mahnung und angemessener Frist kann der Zugang beschränkt werden, wenn der Rückstand mindestens zwei Monatsentgelten entspricht. Nach Ausgleich wird die Sperre unverzüglich aufgehoben.
  3. Während einer verbindlichen Mindestlaufzeit werden wiederkehrende Preise nicht einseitig erhöht, außer bei Änderungen von Steuern oder unmittelbar auferlegten gesetzlichen Abgaben. Anpassungen für eine Folgelaufzeit werden mindestens sechs Wochen und in jedem Fall spätestens zwei Wochen vor Ablauf der für diese Folgelaufzeit maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist in Textform angekündigt.
  4. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit sind Änderungen nur aufgrund nachweisbarer Änderungen maßgeblicher Kosten zulässig, etwa Hosting, Energie, Lizenzen, Telekommunikation, Personal oder Abgaben. Kostensenkungen werden nach gleichen Maßstäben berücksichtigt; eine zusätzliche Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen.
  5. Bei jeder Erhöhung wiederkehrender Preise kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

10. Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus Paket oder Angebot. Ein Rabatt für zwölf Monate setzt die ausgewiesene verbindliche Mindestlaufzeit voraus.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Vor Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
  3. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

11. Datenschutz, Unterauftragnehmer und Statistik

  1. Die Parteien beachten das Datenschutzrecht. Soweit der Anbieter Status- und Vorgangsdaten im Auftrag verarbeitet, schließen sie vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Informationspflichten und Betroffenenrechte in Bezug auf die von ihm bereitgestellten Status- und Vorgangsdaten verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet diese Daten nur dokumentiert angewiesen, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
  3. Für Daten, die KI4you zur eigenständigen Bereitstellung und Absicherung der Endkunden-App erhebt – insbesondere App-Installationsdaten, Geräte- oder Push-Tokens, App-Einstellungen und unmittelbar an KI4you gerichtete Supportanfragen –, ist KI4you Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die App-Datenschutzerklärung.
  4. Unterauftragnehmer dürfen nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung eingesetzt werden. Dort werden Information, Widerspruch, Schutzmaßnahmen und die aktuelle Liste geregelt.
  5. Ausschließlich unwiderruflich anonymisierte, keinem Kunden oder Vorgang mehr zuordenbare Statistiken dürfen zur Verbesserung und sicheren Kapazitätsplanung verwendet werden. Eine Re-Identifizierung findet nicht statt.

12. Aufbewahrung und Löschung

  1. Abgeschlossene Vorgänge und Statusereignisse werden im regulären Produktstandard 28 Tage nach Abschluss gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart ist oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.
  2. Der Kunde berücksichtigt die Löschfrist bei eigenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und sichert erforderliche Daten rechtzeitig im führenden System.
  3. Nach Vertragsende werden Kundendaten nach der Abrufphase aus Abschnitt 13 gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

13. Anbieterwechsel und Datenexport

  1. Der Kunde kann nach Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, zu eigener Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten einleiten. Er teilt dies mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform mit, soweit Vertrag oder zwingendes Recht keine kürzere Frist vorsehen.
  2. Der Anbieter unterstützt den Wechsel nach Treu und Glauben und setzt ihn grundsätzlich binnen höchstens 30 Kalendertagen um. Ist dies technisch nicht möglich, informiert er binnen 14 Werktagen mit Begründung und alternativer Frist. Gesetzliche Verlängerungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
  3. Nach Ende der Übergangsphase besteht ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen. Danach werden exportierbare Daten gelöscht, soweit keine zulässige Verlängerung oder Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  4. Exportierbar sind – soweit vorhanden – Kundenstammdaten und Konfigurationen, Nutzer- und Berechtigungszuordnungen ohne Passwörter oder Authentifizierungsgeheimnisse, Lanes, Statusdefinitionen und Mappings, Vorgänge, externe Referenzen, Statusereignisse, Freitexte, Zeitstempel, Branding und Benachrichtigungseinstellungen.
  5. Nicht exportiert werden insbesondere Quellcode, Algorithmen, interne Sicherheits-, Risiko- und Missbrauchsanalysen, interne Betriebsprotokolle, Geheimnisse und Schlüssel, Passwort-Hashes, anbieterübergreifend aggregierte Statistiken und Bestandteile, deren Herausgabe Rechte Dritter verletzt. Gesetzliche Zugangsrechte bleiben unberührt.
  6. Der Export erfolgt strukturiert, gängig und maschinenlesbar. Formate, Schnittstellen, Übertragungsverfahren und bekannte Einschränkungen werden vor dem Produktstart in einem öffentlich erreichbaren Wechsel- und Exportregister beschrieben.
  7. Bis 11. Januar 2027 dürfen höchstens unmittelbar verursachte Wechselkosten berechnet werden, wenn sie vor Vertragsschluss transparent vereinbart sind. Ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vereinbarte Entgelte und Laufzeiten bis zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

14. Nutzungsrechte und Kennzeichnung

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke.
  2. Weitervermietung, Unterlizenzierung, Dekompilierung oder Verwertung außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse und des Vertragszwecks ist unzulässig.
  3. Rechte an kundeneigenen Inhalten, Marken und Daten verbleiben beim Kunden; er räumt die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte ein.
  4. Statusansichten dürfen einen sachlichen Hinweis „Bereitgestellt mit Statusblick“ enthalten, soweit das Paket keine Entfernung vorsieht. Name, Logo oder Aussage eines Kunden werden nur mit gesonderter Zustimmung als Referenz veröffentlicht.

15. Rechte Dritter und Freistellung

  1. Machen Dritte Ansprüche wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Daten, Weisungen oder einer sonstigen schuldhaften Vertragsverletzung geltend, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Verteidigungskosten frei.
  2. Der Anbieter informiert unverzüglich, überlässt dem Kunden soweit möglich die Verteidigung und schließt ohne dessen Zustimmung keinen Vergleich, der ihm Pflichten oder ein Schuldeingeständnis auferlegt. Der Kunde unterstützt die Verteidigung angemessen.

16. Mängel

  1. Der Kunde meldet Störungen nachvollziehbar und unverzüglich. Der Anbieter bearbeitet ordnungsgemäß gemeldete Mängel in angemessener Frist.
  2. Bei zeitweiser Überlassung wird die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen. Ansprüche bei Verschulden, Arglist oder Garantie bleiben unberührt.
  3. Eine Minderung durch einseitigen Abzug ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Haftung und Datenwiederherstellung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.
  4. Bei Datenverlust ist der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, risikogerechter Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Fälle unbeschränkter Haftung bleiben ausgenommen. Statusblick ist kein Archivsystem; Original- und Nachweisdaten hält der Kunde im führenden System vor.

18. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind nachweislich allgemein bekannte, rechtmäßig erlangte oder unabhängig entwickelte Informationen.
  2. Die Pflicht gilt während der Laufzeit und drei Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  3. Offenlegung an verpflichtete Beschäftigte, Berater und Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
  3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen.
  4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Unabhängig davon sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Entwurfsstand: 24. September 2026

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